Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026 [PRÜFEN: Datum beim Veröffentlichen setzen]
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software Plenva als Online-Dienst (Software as a Service). Gegenstand sind die Web-App, die Programmierschnittstellen (API, Webhooks, MCP) und die dazugehörigen Leistungen. Anbieter ist Omar El Hussein, SolidCode – Softwareentwicklung und Beratung, Ruschkamp 34, 28259 Bremen („Plenva“, „wir“).
- Plenva richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“). Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er Plenva für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzt. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht. Wir dürfen einen Nachweis der Unternehmereigenschaft verlangen, etwa die USt-IdNr. oder einen Gewerbe- bzw. Registernachweis.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Das gilt auch, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen leisten.
- Individuelle Vereinbarungen (z. B. Partner- oder API-Verträge) haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss, Konto, Workspace
- Die Darstellung von Plenva auf der Website ist kein bindendes Angebot. Mit dem Abschluss der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir das Konto freischalten, spätestens mit der Bestätigung der E-Mail-Adresse.
- Die registrierende Person versichert, dass sie berechtigt ist, den Kunden zu vertreten.
- Der Kunde erhält einen Arbeitsbereich („Workspace“). Er bestimmt die Administratoren. Administratoren laden Mitglieder ein, vergeben Rollen und Rechte und legen die Richtlinien des Workspace fest (etwa Pflicht zur Zwei-Faktor-Anmeldung, Sitzungsdauer, Einladungen, Gäste, öffentliche Links, Integrationen und API-Schlüssel). Handlungen der vom Kunden eingeladenen Mitglieder, Gäste und Externen werden dem Kunden zugerechnet.
- Wir dürfen eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere bei Verdacht auf Missbrauch, etwa bei wiederholten Testphasen derselben Organisation.
§ 3 Testphase, Gratis-Plan, Beta
- Testphase. Neue Workspaces können Plenva 30 Tage kostenlos im Umfang des Plans „Team“ testen. Die Testphase endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Danach wechselt der Workspace in den Gratis-Plan, sofern der Kunde keinen bezahlten Plan bucht. Inhalte über den Grenzen des Gratis-Plans bleiben lesbar, können aber bis zur Buchung nicht erweitert werden. [PRÜFEN: Verhalten nach Ablauf der Testphase mit dem tatsächlichen Code abgleichen (
EffectivePlanRules).] - Gratis-Plan. Der Gratis-Plan ist dauerhaft kostenlos und im Umfang begrenzt (z. B. Anzahl der Personen und Rechnungen pro Monat). Die Grenzen nennt die Plan-Übersicht in der App. Auf den Gratis-Plan besteht kein Anspruch; wir dürfen ihn mit einer Frist von drei Monaten ändern oder einstellen.
- Beta. Bis zum allgemeinen Start (geplant: [PRÜFEN: Datum, derzeit ca. 15.11.2026 Beta-Start]) wird Plenva als Beta-Version angeboten. In der Beta können sich Funktionen ändern, wegfallen oder Fehler enthalten. Wir erbringen sie ohne zugesicherte Verfügbarkeit nach bestem Bemühen (§ 7 Abs. 4).
§ 4 Leistungsumfang
- Plenva ist eine Arbeitsplattform für Teams mit Modulen für Aufgaben und Projekte, Notizen und Besprechungen, Zeit- und Arbeitszeiterfassung, Abwesenheiten, Kunden, Angebote und Rechnungen (einschließlich E-Rechnungen nach EN 16931 im Format ZUGFeRD/XRechnung), Finanzen (Bankumsätze, Ausgaben, DATEV-Export, Umsatzsteuer-Übersichten), Anfragen und Tickets sowie eine API. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem gebuchten Plan und der Leistungsbeschreibung in der App zum Zeitpunkt der Buchung.
- Wir stellen Plenva über das Internet bereit. Für die Internetverbindung, geeignete Endgeräte und aktuelle Browser ist der Kunde selbst verantwortlich.
- Plenva ist ein Werkzeug. Berechnungen, Vorschläge, Steuer- und Umsatzsteuer-Übersichten, Prüfungen von E-Rechnungen, DATEV-Exporte und Fristen sind Hilfen. Sie ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für den Inhalt von Rechnungen, Erklärungen und Meldungen, die der Kunde mit Plenva erstellt oder abgibt, ist der Kunde verantwortlich.
- Plenva stellt Funktionen bereit, die eine ordnungsgemäße Buchführung unterstützen, etwa die Festschreibung gestellter Rechnungen, ein unveränderliches Archiv gestellter Rechnungsdokumente und Stornos statt Änderungen. Die Verantwortung für die Einhaltung der GoBD, insbesondere für die Verfahrensdokumentation und die gesetzliche Aufbewahrung (in der Regel zehn Jahre nach § 147 AO und § 14b UStG), trägt der Kunde. [PRÜFEN: Klären, ob Plenva als revisionssicheres Archiv beworben werden soll; dann wäre eine Zusicherung über die Vertragslaufzeit hinaus nötig, z. B. ein „Archiv-Plan“ nach Kündigung.]
- Wir entwickeln Plenva weiter und dürfen Funktionen ändern, soweit der vertraglich vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Fällt eine wesentliche Funktion eines bezahlten Plans weg, kann der Kunde den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wegfalls kündigen. Bereits gezahlte Entgelte für die Zeit danach erstatten wir anteilig.
- Plenva enthält keine KI-Funktionen, bei denen Inhalte an Sprachmodelle Dritter gesendet werden. Verbindet der Kunde selbst Dienste Dritter (z. B. einen KI-Assistenten über MCP, Chat-Dienste, Git-Dienste, Kalender, Webhooks), gelten für diese Dienste ausschließlich deren Bedingungen. Wir sind für sie nicht verantwortlich.
§ 5 Preise, Beta-Preisgarantie, Zahlung
- Es gelten die Preise der Plan-Übersicht zum Zeitpunkt der Buchung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. [PRÜFEN: Solange die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) gilt, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen; Formulierung und Rechnungstext anpassen.]
- Pläne (Stand der Planung, verbindlich ist die Plan-Übersicht): Gratis, Solo Plus [Preis] € pro Monat und Team [Preis] € pro Monat einschließlich [Anzahl] Personen, jede weitere Person [Preis] €. Module, die ein Team ausschaltet, mindern den Preis nach der Plan-Übersicht. Bei jährlicher Zahlung gilt der dort genannte Jahrespreis. [PRÜFEN: Preise sind noch nicht entschieden; im Code sind die Pläne FREE, TRIAL, SOLO_PLUS und TEAM angelegt.]
- Beta-Preisgarantie. Kunden, die während der Beta einen bezahlten Plan buchen, behalten den bei Buchung geltenden Preis ihres Plans für 24 Monate ab Buchung, solange der Vertrag ununterbrochen besteht. Ausgenommen sind Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer und zusätzlich gebuchte Leistungen (weitere Personen, Module, API-Pakete); diese werden zu den bei ihrer Buchung geltenden Preisen berechnet. [PRÜFEN: Gilt die Garantie für alle Beta-Kunden oder nur für die ersten 50? Gilt sie auch für weitere Personen zum gesicherten Personenpreis?]
- Die Zahlung erfolgt im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich) über unseren Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. Es gelten ergänzend die Bedingungen von Stripe für die gewählte Zahlungsart. Der Kunde erhält eine Rechnung in elektronischer Form.
- Werden während eines Zeitraums Personen oder Module hinzugebucht, berechnen wir sie anteilig. Bei einer Verringerung wirkt die Änderung zum Ende des laufenden Zeitraums.
- Schlägt eine Zahlung fehl, informieren wir den Kunden und versuchen den Einzug erneut. Ist der Kunde mit einem Betrag von mehr als [PRÜFEN: Höhe, z. B. einem Monatsentgelt] länger als 14 Tage nach Mahnung in Verzug, dürfen wir den Workspace nach Ankündigung mit einer Frist von 7 Tagen auf Lesezugriff beschränken. Der Datenexport bleibt dabei möglich. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
- Preisänderungen nach Ablauf einer Preisgarantie kündigen wir mindestens sechs Wochen vor Wirksamkeit in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Darauf weisen wir in der Ankündigung hin.
- Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
- Bezahlte Pläne laufen für den gewählten Abrechnungszeitraum (ein Monat oder ein Jahr) und verlängern sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn sie nicht bis zum Ende des laufenden Zeitraums gekündigt werden. Die Kündigung ist jederzeit in der App (Plan bzw. Abrechnung) oder in Textform möglich.
- Nach Kündigung eines bezahlten Plans wechselt der Workspace zum Ende des Zeitraums in den Gratis-Plan. Der Nutzungsvertrag für den Gratis-Plan kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden; der Kunde tut dies, indem er die Löschung des Workspace beantragt.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde schwerwiegend oder trotz Abmahnung wiederholt gegen § 8 verstößt.
- Bei einer Kündigung durch uns ohne wichtigen Grund erstatten wir im Voraus gezahlte Entgelte anteilig.
§ 7 Verfügbarkeit, Wartung, Support
- Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit von Plenva. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster, möglichst außerhalb üblicher Geschäftszeiten, sowie Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs, etwa Störungen des Internets, des Rechenzentrumsbetreibers, höhere Gewalt oder Angriffe.
- Wir sichern die Daten regelmäßig (siehe Anlage 2 des AVV). [PRÜFEN: Backup-Intervall, Speicherort und Wiederherstellungstests festlegen und dokumentieren.]
- Support leisten wir per E-Mail und in der App an Werktagen (Montag bis Freitag, außer Feiertagen in Bremen) nach bestem Bemühen. Feste Reaktionszeiten gelten nur, wenn sie gesondert vereinbart sind.
- Während der Beta (§ 3 Abs. 3) und im Gratis-Plan sagen wir keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Für bezahlte Pläne gilt nach dem allgemeinen Start eine Verfügbarkeit von [PRÜFEN: z. B. 99,5 %] im Monatsmittel, sofern dies in der Plan-Übersicht ausgewiesen ist. [PRÜFEN: Erst zusagen, wenn Monitoring und Statusseite vorhanden sind.]
§ 8 Pflichten des Kunden
- Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und sorgt dafür, dass seine Mitglieder dies ebenfalls tun. Wir empfehlen die Zwei-Faktor-Anmeldung oder Passkeys. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert der Kunde uns unverzüglich.
- Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er und seine Mitglieder, Gäste und Externen in Plenva speichern, teilen oder versenden. Er stellt sicher, dass er die dafür erforderlichen Rechte besitzt und dass die Verarbeitung rechtmäßig ist. Dazu gehören insbesondere Datenschutz, Beschäftigtendatenschutz, die Mitbestimmung des Betriebsrats (z. B. bei der Arbeitszeiterfassung und bei Abwesenheiten), Arbeitszeit- sowie Handels- und Steuerrecht.
- Unzulässig sind insbesondere:
- das Speichern oder Verbreiten rechtswidriger Inhalte;
- Spam, insbesondere der Versand unerwünschter E-Mails über Plenva;
- das Einschleusen von Schadcode;
- Versuche, Sicherheitsmaßnahmen oder Grenzen des Plans zu umgehen oder auf fremde Workspaces zuzugreifen;
- das Ausspähen von Daten;
- Lasttests ohne unsere vorherige Zustimmung;
- die automatisierte Nutzung der internen, nicht dokumentierten Schnittstellen der Web-App (§ 9 Abs. 3).
- Der Kunde sichert seine Daten in eigener Verantwortung zusätzlich durch regelmäßige Exporte, soweit er sie über die Vertragslaufzeit hinaus oder unabhängig von Plenva benötigt, insbesondere zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
- Wir dürfen Inhalte vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Abs. 3 vorliegen. Dabei wählen wir die mildeste wirksame Maßnahme und informieren den Kunden.
§ 9 API, Integrationen und Kontingente
- Über die dokumentierte API (REST, Webhooks, MCP) kann der Kunde Plenva mit anderen Systemen verbinden. Der Zugriff erfolgt mit API-Schlüsseln, die der Kunde in der App anlegt, auf Berechtigungen (Scopes) und Server-Adressen begrenzt und widerruft. Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung seiner Schlüssel und für alle Aufrufe mit seinen Schlüsseln verantwortlich.
- Jeder Plan enthält ein API-Kontingent (Anzahl der Aufrufe je Zeitraum), das die Plan-Übersicht nennt. Zusätzliche Kontingente sind als API-Pakete, nutzungsabhängig oder über Guthaben buchbar. Wird das Kontingent erreicht, dürfen wir weitere Aufrufe bis zum nächsten Zeitraum ablehnen oder drosseln. Bei Annäherung an die Grenze informieren wir den Kunden. Ohne seine Zustimmung entstehen keine automatischen Mehrkosten.
- Fair Use. Die Web-App darf ein Mensch ohne Begrenzung im Rahmen des Plans nutzen. Die internen Schnittstellen der Web-App sind keine API im Sinne dieser AGB und dürfen nicht automatisiert genutzt werden (Skripte, Scraping). Wir dürfen technische Schutzmaßnahmen einsetzen und Nutzungsmuster, die eine solche Nutzung nahelegen, prüfen. Vor einer Sperre geben wir dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme, außer bei Gefahr für die Stabilität oder Sicherheit des Dienstes.
- Für Partner, die Plenva in eigene Produkte einbinden, gelten gesonderte Vereinbarungen.
- Für Dienste Dritter, die der Kunde verbindet (z. B. Bank über Enable Banking, Git-Dienste, Chat-Dienste, Kalender, Import aus anderen Tools, eigener KI-Assistent über MCP), sind wir nicht verantwortlich. Fallen solche Dienste aus oder ändern sie ihre Schnittstellen, dürfen wir die betreffende Integration anpassen oder einstellen.
§ 10 Nutzungsrechte
- Wir räumen dem Kunden für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, Plenva im Rahmen des gebuchten Plans für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Das Recht umfasst die Nutzung durch seine Mitglieder sowie durch Gäste und Externe im Rahmen der dafür vorgesehenen Funktionen.
- Der Kunde darf Plenva nicht vervielfältigen (außer im technisch notwendigen Umfang), bearbeiten, dekompilieren oder zurückentwickeln, soweit nicht §§ 69d, 69e UrhG dies zwingend erlauben. Er darf Plenva nicht Dritten als eigenen Dienst überlassen.
- Alle Rechte an den Inhalten, die der Kunde in Plenva speichert („Kundendaten“), verbleiben beim Kunden. Er räumt uns nur die Rechte ein, die wir zur Erbringung der Leistung benötigen (Speichern, Verarbeiten, Darstellen, Versenden nach seiner Weisung). Kundendaten nutzen wir nicht für eigene Zwecke, insbesondere nicht zum Training von KI-Modellen.
- Wir dürfen anonymisierte, nicht auf den Kunden oder Personen beziehbare Nutzungsstatistiken (etwa Anzahl der Aufrufe oder genutzte Module) zum Betrieb, zur Abrechnung und zur Verbesserung von Plenva verwenden.
- Vorschläge des Kunden zur Verbesserung von Plenva dürfen wir unentgeltlich verwenden.
§ 11 Gewährleistung
- Wir halten Plenva während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Mängel meldet der Kunde unverzüglich und mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.
- Wir beheben Mängel in angemessener Frist. Bis dahin dürfen wir eine Umgehungslösung bereitstellen, wenn sie dem Kunden zumutbar ist.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
- Im Gratis-Plan und während einer Testphase gilt für Mängel und Haftung § 12 Abs. 5.
§ 12 Haftung
- Wir haften unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- nach dem Produkthaftungsgesetz;
- im Umfang einer übernommenen Garantie;
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Fall des Abs. 2 ist die Haftung je Vertragsjahr der Höhe nach auf [PRÜFEN: z. B. die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten gezahlten Entgelte, mindestens 5.000 €] begrenzt. [PRÜFEN: Pauschale Höchstbeträge in AGB sind auch im B2B-Verkehr nur wirksam, wenn sie den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden abdecken (§ 307 BGB). Höhe mit dem Anwalt und der Berufshaftpflicht- bzw. Cyber-Versicherung abstimmen.]
- Für den Verlust von Daten haften wir nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 8 Abs. 4) eingetreten wäre. Die Haftung ist in diesem Fall auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
- Im Gratis-Plan und während einer kostenlosen Testphase haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und für arglistig verschwiegene Mängel (§§ 521, 599 BGB entsprechend). [PRÜFEN: Ob eine Leihe- bzw. Schenkungs-Analogie für kostenlose SaaS trägt, ist umstritten; mit dem Anwalt klären.]
- Für Inhalte und Fehler von Diensten Dritter, die der Kunde selbst verbindet (§ 9 Abs. 5), haften wir nicht.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. Die Haftung nach der DSGVO (Art. 82 DSGVO) bleibt unberührt; im Innenverhältnis gilt der AVV.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Soweit wir im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeiten, ist der Kunde Verantwortlicher und wir sind Auftragsverarbeiter. Dafür gilt unser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, abrufbar unter /avv). Er ist Bestandteil dieses Vertrags und wird mit der Registrierung bzw. Buchung abgeschlossen. [PRÜFEN: Annahme des AVV im Registrierungsablauf bzw. in den Einstellungen nachweisbar machen (Zeitpunkt, Person, Version speichern); die Seite /avv ist in der App noch ein Platzhalter.]
- Für die Daten, die wir als eigener Verantwortlicher verarbeiten (Konto, Vertrag, Abrechnung, Sicherheit), gilt unsere Datenschutzerklärung.
- Verarbeitet der Kunde besondere Kategorien personenbezogener Daten (insbesondere Krankmeldungen in der Abwesenheitsverwaltung), ist er dafür verantwortlich, dass eine Rechtsgrundlage besteht und die Zugriffsrechte in seinem Workspace angemessen vergeben sind.
§ 14 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
§ 15 Datenexport und Löschung nach Vertragsende
- Administratoren können während der Laufzeit jederzeit alle Daten des Workspace in gängigen Formaten exportieren. Der Export liegt als ZIP vor, mit CSV für Tabellen, Markdown für Notizen und Originaldateien. Rechnungen stehen als PDF bzw. E-Rechnung und DATEV-Export zur Verfügung.
- Endet der Vertrag über einen bezahlten Plan, bleibt der Workspace im Gratis-Plan erhalten. Der Kunde kann seine Daten weiterhin exportieren.
- Beantragt der Kunde die Löschung des Workspace oder endet das Nutzungsverhältnis insgesamt, löschen wir alle Kundendaten 30 Tage nach dem Antrag bzw. dem Vertragsende endgültig und unwiderruflich, auch das Archiv gestellter Rechnungen. Innerhalb dieser 30 Tage kann der Kunde die Löschung zurücknehmen oder seine Daten exportieren. Danach sind die Daten aus dem laufenden System entfernt; aus Datensicherungen verschwinden sie spätestens mit deren Ablauf ([PRÜFEN: Frist]).
- Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, Unterlagen mit gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (insbesondere Rechnungen, § 147 AO, § 14b UStG) vor der Löschung zu exportieren und aufzubewahren. [PRÜFEN: Ein Hinweis bzw. eine Bestätigung beim Löschantrag in der App ist empfehlenswert.]
- Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, die uns selbst treffen (z. B. für unsere Rechnungen an den Kunden), bleiben unberührt.
§ 16 Referenz
Wir dürfen den Kunden mit Firmenname und Logo als Referenz nennen, wenn er zuvor in Textform zugestimmt hat. Die Zustimmung kann er jederzeit widerrufen.
§ 17 Änderungen dieser AGB
- Wir dürfen diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Triftige Gründe sind insbesondere Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, Änderungen von Diensten Dritter, auf die wir angewiesen sind, sowie neue Funktionen oder Pläne. Wesentliche Vertragsinhalte (Leistung, Preis, Laufzeit) ändern wir auf diesem Weg nicht.
- Änderungen teilen wir mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit (E-Mail und Hinweis in der App). Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge, das Widerspruchsrecht und die Frist weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, dürfen beide Parteien den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen. [PRÜFEN: Zustimmungsfiktion im B2B-Verkehr mit Anwalt prüfen (vgl. BGH XI ZR 26/20, dort für Verbraucher).]
§ 18 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Bremen. Wir dürfen den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
- Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit nichts anderes bestimmt ist.
- Wir dürfen den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein mit uns verbundenes oder nachfolgendes Unternehmen übertragen, etwa nach Gründung einer Gesellschaft für Plenva. Der Kunde kann in diesem Fall außerordentlich kündigen. [PRÜFEN: Bei Gründung einer UG/GmbH Vertragsübernahme sauber regeln.]
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.